Aufsicht

Im Kanton Luzern ist die Abteilung Soziale Einrichtungen der Dienststelle Soziales und Gesellschaft (DISG) für die Umsetzung der Pflegekinderverordnung (PAVO) und insbesondere für die Aufsicht beziehungsweise für die Ausstellung der Betriebsbewilligung zuständig.

Leistungsvereinbarung mit dem Kanton Luzern

Subito Kriseninterventionen kann seit dem 01.01.2018 ausgewählte ambulante Leistungen (Aufenthalte in Pflegefamilien) nach dem Gesetz über soziale Einrichtungen (SEG) des Kantons Luzern abrechnen.

Leistungsvereinbarung mit dem Kanton Zürich

Subito Kriseninterventionen verfügt seit dem 01.01.2022 über eine Leistungsvereinbarung mit dem Kanton Zürich.

Leistungsvereinbarung mit dem Kanton Nidwalden

Subito Kriseninterventionen verfügt seit dem 01.01.2026 über eine Leistungsvereinbarung mit dem Kanton Nidwalden.

Kostenübernahmegarantie (KÜG) Kanton Zug

Subito Kriseninterventionen verfügt über die Voraussetzung um individuelle Kostenübernahmegarantien (KÜG) im Kanton Zug zu beantragen.

Bewilligung Kanton Graubünden

Subito Kriseninterventionen verfügt über eine Betriebsbewilligung für den Kanton Graubünden.