Weitere Informationen zum Auswahlverfahren

Das Auswahlverfahren von Subito dient dazu, Ihnen und uns Klarheit über eine zukünftige Zusammenarbeit zu geben. Ein erster Kontakt findet in der Regel telefonisch statt. Gerne geben wir Ihnen unverbindlich Auskunft über die Arbeit als Pflegefamilie und beantworten Ihre Fragen. Können Sie sich diesen Weg vorstellen, kommen wir gerne zu Ihnen nach Hause, um einander bei einem weiterhin unverbindlichen Gespräch persönlich kennenzulernen.

Nach dem Erstgespräch erhalten Sie einen Fragebogen. Dieser beinhaltet Fragen zu Ihrer Motivation, zu Ihren Haltungen, zu Ihren Wertvorstellungen und zu Ihren Lebensumständen. Sobald wir den Fragebogen und einen Auszug aus dem Straf- und Betreibungsregister von Ihnen erhalten haben, können wir uns zu einem Zweitgespräch treffen.

Die Grundlage für das Zweitgespräch bilden die von Ihnen eingereichten Unterlagen sowie der Fragebogen. Gemeinsam vertiefen wir die Angaben zu Ihrer Motivation, Ihren Haltungen und zu Ihren Lebensumständen. Natürlich stehen wir auch jetzt für alle aufkommenden Fragen zur Verfügung. Nach dem Zweitgespräch verfassen wir einen Bericht, in dem alle Abklärungspunkte zusammenfassend dargestellt werden. Es ist uns wichtig, dass Sie sich als Pflegefamilie mit dem Leitbild und dem Verhaltenskodex von Subito identifizieren können.


Gemäss Pflegekinderverordnung (PAVO) ist die Aufnahme eines Kindes oder Jugendlichen bewilligungspflichtig. Nach dem Zweitgespräch beantragt Subito eine Pflegeplatzbewilligung bei der zuständigen Behörde. Die Behörde wird daraufhin eine von Subito unabhängige Überprüfung der Eignung als Pflegefamilie durchführen. Diese erfolgt auf Basis der von Ihnen eingereichten Unterlagen und in einem Gespräch zwischen Ihnen und einem Mitglied der Behörde.


Fällt der Entscheid der Behörde positiv aus, erhält die Pflegefamilie eine Pflegeplatzbewilligung. Zusammen mit dem positiven Abschluss des Auswahlverfahrens von Subito ist die Tür nun offen für den Einsatz als Pflegefamilie bei uns.